Marte-Lowe Organisations- und Personalberatung

Wie bekomme ich einen Vermittlungsgutschein?

Ab 1. Januar 2005 haben Arbeitssuchende bereits nach einer Arbeitslosigkeitsdauer von 6 Wochen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein (VMG). Voraussetzung ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder die Teilnahme an einer Arbeitsbeschaffungs oder Strukturanpassungsmaßnahme.

Der VMG kann formlos telefonisch, per Fax oder eMail bei der zuständigen Agentur für Arbeit angefordert werden.


Was mache ich mit dem Gutschein?

Mit dem VMG kann der Arbeitssuchende einen Vermittler nach freier Wahl beauftragen. Der VMG wird von der Arbeitsagentur an den Vermittler ausbezahlt, wenn die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit mindestens 15 Wochenstunden zustandegekommen ist.

Weitere Infos können Sie unter www.arbeitsagentur.de, Stichwort "Vermittlungsgutschein", finden


Wie finde ich passende Stellenangebote?

Gerade Arbeitssuchende, die am PC ungeübt sind, verlassen sich hauptsächlich auf die Stellenanzeigen der Tageszeitungen. Zu einer weit ergiebigeren Informationsquelle hat sich allerdings das Internet entwickelt. Gern zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten auf und vermitteln Ihnen die Kontakte.


Was muß ich bei einem Vorstellungsgespräch beachten ?

Wir bieten Ihnen zur Vorbereitung eines Bewerbungsgesprächs ein individuelles Bewerbungstraining an, bei dem wir auch auf die speziellen Fragen zum Lebenslauf und die persönlichen Stärken und Schwächen des einzelnen Bewerbers eingehen.


Was muß ich als Existenzgründer beachten?

Existenzgründer (mit Förderung durch die Arbeitsagentur) müssen zu Beginn ihrer Selbständigkeit viele unterschiedliche Punkte und Aufgaben beachten, z.B.:

  • Finanz- und Liquiditätsplanung, Kapitalbedarf
  • Umsatz- und Gewerbesteuer
  • Private und geschäftliche Absicherung durch Kranken-, Renten- und Sachversicherungen
  • Buchhaltung und Form des Jahresabschlusses
  • Kassenabrechnung

Wir beraten Sie gern anhand unserer standardisierten und bewährten Vorgehensweise, natürlich unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Geschäftsidee.


Kann ich meine Buchhaltung selbst machen oder benötige ich dazu einen Steuerberater?

Grundsätzlich können Sie Ihre Bücher selbst führen und Ihre Steuererklärung vorbereiten. Neben den Grundsätzen ordnungsgemässer Buchführung sind weitere gesetzliche und steuerliche Vorschriften zu beachten.

Wir können für Sie Ihre laufende Buchführung übernehmen, die monatliche Umsatzsteuererklärung sowie die abschliessende Einnahme/Überschussrechnung zu sehr günstigen Konditionen.

Mit unserer Buchhaltungssoftware Lexware können wir für Sie auch im laufenden Jahr aktuelle Controllingberichte erstellen und Ihnen damit eine optimale Unterstützung bei der Steuerung Ihres Unternehmens bieten.